Kód: 12616129
In der Einzelzwangsvollstreckung kann ein Dritter durch Klage gegen den Gläubiger der Pfändung widersprechen, wenn er diesem gegenüber ein die Veräußerung hinderndes Recht geltend macht. Ausgehend von der historischen Entwicklung ... celý popis
Zadejte do formuláře e-mailovou adresu a jakmile knihu naskladníme, zašleme vám o tom zprávu. Pohlídáme vše za vás.
Nákupem získáte 154 bodů
In der Einzelzwangsvollstreckung kann ein Dritter durch Klage gegen den Gläubiger der Pfändung widersprechen, wenn er diesem gegenüber ein die Veräußerung hinderndes Recht geltend macht. Ausgehend von der historischen Entwicklung der Drittwiderspruchsklage weist der Autor nach, daß § 771 ZPO heute zu Unrecht als prozessuale Gestaltungsklage gilt. Nur ein materielles Abwehrrecht kann die Intervention begründen. Deshalb müssen die Anforderungen an das Widerspruchsrecht für wichtige Fallgruppen neu überdacht werden. Für die seit Geltung der ZPO umstrittene Frage, ob der Besitz ein die Veräußerung hinderndes Recht im Sinne des § 771 ZPO sein kann, bietet der Autor nun einen klaren Maßstab: § 1007 BGB. Nur wenn der Dritte nach dieser Vorschrift gegenüber dem vollstreckenden Gläubiger eine vorrangige dingliche Rechtsposition an der gepfändeten Sache innehat, kann er der Pfändung widersprechen.
Zařazení knihy Knihy v němčině Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft Recht Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht
1543 Kč
Osobní odběr Praha, Brno a 12903 dalších
Copyright ©2008-24 nejlevnejsi-knihy.cz Všechna práva vyhrazenaSoukromíCookies
Nákupní košík ( prázdný )